In solchen Fällen ist die Bauhöhe vom tieferen fertigen Terrain aus zu messen.13 Am Augenschein zeigte sich, dass beide Grundstücke aufgeschüttet worden sind und das Terrain auf der Bauparzelle Nr. F.________, wo die Sichtschutzwand erstellt werden soll, leicht ansteigt.14 Die Bauhöhe der Sichtschutzwand ist daher vom tieferen Terrain aus entlang der gemeinsamen Parzellengrenze zu messen. Die Beschwerdeführenden machen geltend, "hinsichtlich der tatsächlichen Höhe seien die beiden Schächte zu berücksichtigen". Auf dem Grundrissplan sind drei Schächte eingezeichnet, einer davon etwa 80 cm von der Parzellengrenze entfernt.