f) Erfolgt eine Projektänderung im Baubeschwerdeverfahren kann die Beschwerdeinstanz die Sache selber entscheiden oder zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückweisen (Art. 43 Abs. 3 BewD). Die BVE hat die Beschwerdeführenden und die Gemeinde zur Projektänderung angehört. Weitere Dritte waren nicht betroffen. Mit Schreiben vom 22. Mai 2019 stimmte die Gemeinde der Projektänderung zu. Die Beschwerdeführenden beantragen, es sei der Bauabschlag zu erteilen. Sie beanstanden nach wie vor die Messweise und die Gestaltung der geänderten Sichtschutzwand.