c) Die Beschwerdeführenden verlangen die Einreichung eines abgeänderten Baugesuchs. Sie rügen, das geänderte Projekt stelle sich wesentlich anders dar, weil das Betonfundament über die ganze Länge sichtbar sei. Weiter bestehe auf der Strecke 1 eine 4 m lange Stützmauer. Diese müsse entfernt werden. Auch werde neu die Tür in die Wand der Strecke 1 versetzt. Die Tür könne als Zugang zum begehbaren Betonfundament genutzt werden. Dadurch entstehe eine zusätzliche Funktion des Sockels. Dieser könne als Deponie für Kompost oder Gartenwerkzeug genutzt werden. Die Beschwerdeführenden sind zudem der Meinung, die Sichtschutzwand stelle ein neues Nebengebäude dar, das