Ausserdem soll die Tür in die Wandfläche der Strecke 1 verschoben werden. Weiter wurde in den geänderten Plänen das gewachsene Terrain entsprechend der Forderung der Beschwerdeführenden gemäss den vermassten Terrainpunkten im Geometerplan vom 16. Januar 2019 eingezeichnet. Und schliesslich wurde in den geänderten Plänen entlang der Parzellengrenze zur Landwirtschaftszone anstelle einer Böschung eine Blocksteinmauer eingezeichnet. An der gestaffelten Höhe der Sichtschutzwand änderte sich nichts.