Wand um 60 cm geplant. Beim Übergang von der Strecke 1 zur Strecke 2 bildete sich so ein 40 cm breiter Versatz. In diesem Zwischenraum war eine Tür vorgesehen. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 2. Mai 2019 eine Projektänderung für die Sichtschutzwand ein. Diese sieht im Wesentlichen vor, die Wand auf der Strecke 2 und 3 statt um 60 cm neu um 82 cm von der gemeinsamen Parzellengrenze zurückzuversetzen. Ausserdem soll die Tür in die Wandfläche der Strecke 1 verschoben werden.