a) Zwischen den Grundstücken der Beschwerdeführenden und der Beschwerdegegnerschaft befindet sich ein Lebhag. Dieser soll entfernt werden. Das Bauvorhaben sieht eine knapp 20 m lange und infolge des Terrainverlaufs in der Höhe gestaffelte Sichtschutzwand aus oxidierten Stahlelementen vor. Diese verläuft parallel zur Grundstückgrenze. Die Sichtschutzwand ist in drei Abschnitte oder Strecken gegliedert. Gemäss den ursprünglichen Plänen war geplant, die Wand auf der Strecke 1 auf einer Länge von 3.50 m um 1.05 m von der gemeinsamen Parzellengrenze zurückzuversetzen. Auf der restlichen Länge (Strecken 2 und 3) war ursprünglich eine Rückversetzung der