3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 110/2018/141 4 2. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Vorinstanz habe sich nicht ernsthaft mit dem Fachbericht des Berner Heimatschutzes auseinandergesetzt. Sie habe einfach die Argumente der Beschwerdegegnerschaft übernommen. Damit sei die Vorinstanz ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen.