habe keine Bemerkungen und Ergänzungen zum Augenscheinprotokoll. Mit Eingabe vom 10. Mai 2019 bemerkten die Beschwerdeführenden, der Augenschein habe gezeigt, dass die Projektpläne nicht den wahren Sachverhalt wiedergeben würden. Sie beantragen die Einreichung eines neuen und abgeänderten Baugesuchs sowie die Einholung eines neuen Fachberichts beim Berner Heimatschutz. Am 2. Mai 2019 reichte die Beschwerdegegnerschaft geänderte Pläne ein. Die Beschwerdeführenden und die Gemeinde erhielten Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen.