Darin sind die vermessenen Terrainpunkte mit Angabe der Höhenkoten eingezeichnet. In der Folge führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien und Vertretern der Gemeinde Sumiswald einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Am Augenschein zeigte sich die Beschwerdegegnerschaft im Sinne einer einvernehmlichen Lösung bereit, die strittige Sichtschutzwand auf einer Länge von ca. 16 m statt 60 cm um 82 cm von der Parzellengrenze zurückzuversetzen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Die Gemeinde teilte mit Schreiben vom 6. Mai 2019 mit, sie