3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte bei der Gemeinde die Vorakten ein und gab ihr sowie der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, sich zur eingereichten Beschwerde zu äussern. Mit Schreiben vom 25. Januar 2019 teilten die Beschwerdeführenden mit, dass sie das Terrain im Bereich der Parzellengrenze vom zuständigen Nachführungsgeometer hätten ausmessen lassen. Dem Schreiben legten sie zwei Situationspläne im Massstab 1:200 vom 16. Januar 2019 bei. Darin sind die vermessenen Terrainpunkte mit Angabe der Höhenkoten eingezeichnet.