2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Oktober 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen insbesondere, es sei das tiefere fertige Terrain zu bestimmen und es seien verschiedene Auflagen in den Entscheid aufzunehmen.