e) Gemäss Art. 43 BewD15 können die Baugesuchsteller während eines Baubewilligungsverfahrens oder eines nachfolgenden Beschwerdeverfahrens vor der BVE eine Projektänderung einreichen, ohne dass deshalb ein neues Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden muss. Eine Projektänderungen hat den formellen Anforderungen an ein Baugesuch zu genügen (vgl. Art. 10 ff. BewD). Das geänderte Projekt tritt an die Stelle des 14 Beschwerdeschrift vom 16. Januar 2018, S. 4-1, unten