d) Die Beschwerdeführenden bringen in ihrem Antrag schliesslich noch folgendes Begehren: "Sollte wider Erwarten unser Standpunkt hinsichtlich Südfassade als Hauptwohnseite nicht akzeptiert werden, so beantragen wir eine Projektänderung gemäss Beilage 3a-2.1 + 3a.2.2 Normalgeschoss und Fassaden 15.01.18".14