Die Gemeinde liess sich zur summarischen Einschätzung des Rechtsamtes nicht vernehmen. Sie reichte am 4. Mai 2018 jedoch Schlussbemerkungen ein. Sie verweist auf die Vorgeschichte des umstrittenen Bauvorhabens und die verschiedenen Mitteilungen an die Bauherrschaft, wonach das Baugesuch nicht bewilligungsfähig sei. Zum Zeitpunkt ihres Bauentscheids wie auch "mit den neuesten Ausführungen" sei nicht erkennbar, dass die Baugesuchsteller die Bereitschaft hätten, ein bewilligungsfähiges Projekt vorzulegen.