Der Hinweis, dass eine Verbesserung nicht mehr möglich sei, sei unverständlich. Die Beschwerdeführenden präzisieren den Streitgegenstand insoweit, als sich dieser aus den "drei folgenden Streitpunkten" zusammensetze: "Ausnahmegesuch, Nutzungsübertragung und Auslegung grosser Grenzabstand". Im Folgenden begründen die Beschwerdeführenden nochmals eingehend, aus welchen Gründen ihnen eine Ausnahme für die Unterschreitung des (kleinen) Grenzabstands auf der Westseite des geplanten Mehrfamilienhauses zu erteilen und der grosse Grenzabstand entgegen der Ansicht der Gemeinde nicht auf dieser Seite anzuordnen sei.