und der im November 2017 angekündigten Revision der Ortsplanung erhebliche Einschränkungen zur Folge haben werde. Eine Projektänderung "im Rahmen des ursprünglichen Raumprogrammes" gemäss Projektänderung vom 7. Juli 2017 sei zeitlich nicht realisierbar. Wegen der Entscheide der Gemeinde und der BVE werde die Bauherrschaft vorliegend gezwungen, eine Projektänderung einzureichen, für die die Rechtmässigkeit des Ausnahmegesuchs bezüglich Reduktion des kleinen Grenzabstands vorgängig festgestellt sein müsse. Zudem habe die Gemeinde ihr Ausnahmegesuch mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt.