Die Beschwerdeführenden weisen darauf hin, dass die Gemeinde die "Genehmigung des Ausnahmegesuchs" vom 21. September 2017 zur Reduktion des kleinen Grenzabstands (kGA) zu Unrecht verweigert habe. Damit würde ihnen die Möglichkeit genommen "nach altem Recht eine Projektanpassung vorzunehmen", was in Anbetracht der im August 2017 aufgelegten Überbauungsordnung Heimberg Süd 1 Vorinstanzlicher Entscheid, Sachverhalt, Ziff. 1.4.21 2 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) RA Nr. 110/2018/13 3