2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Januar 2018 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen "eine Feststellung beschränkt auf den Streitgegenstand betreffend die Rechtmässigkeit unseres Anspruches eine Ausnahmebewilligung zur Reduktion des kleinen Grenzabstandes unter Berücksichtigung der Projektänderung der Reduktion der Nutzungsübertragung". Die Beschwerdeführenden weisen darauf hin, dass die Gemeinde die "Genehmigung des Ausnahmegesuchs" vom 21. September 2017 zur Reduktion des kleinen Grenzabstands (kGA) zu Unrecht verweigert habe.