b) Der Beschwerdeführer hat ein generelles Baugesuch für die Umnutzung in den fraglichen Räumen gestellt.25 Gemäss Art. 32d BauG kann u.a. bei unklarer Rechtslage ein Gesuch um Erteilung einer generellen Baubewilligung gestellt werden. Diese kann insbesondere die vorgesehene Nutzung betreffen. Kann die generelle Baubewilligung erteilt werden, ist im Anschluss ein Baugesuch für das Ausführungsprojekt einzureichen. Mit dem generellen Baugesuch können somit bestimmte Fragen geklärt werden, bevor die Bauherrschaft zur Detailprojektierung schreitet. Der Entscheid über das generelle Baugesuch ist im nachfolgenden Verfahren betreffend das Ausführungsprojekt verbindlich.