kaum vorhanden ist, besteht die Gefahr, dass einzelne Bauten nicht mehr unterhalten werden und mit der Zeit verlottern. Dem könnte entgegen gewirkt werden, wenn die Nutzungsvorschriften in dafür geeigneten Gebäuden und Standorten für Wohnzwecke geöffnet werden. Diese Öffnung betrifft folgende Gebäude: (…) Schreinerei und Sägerei, Parz. C.________, G.________ (Sägereigebäude oberhalb Niveau Zufahrtsstrasse)."22 Diese Ausführungen wurden mit dem Entwurf für die Überbauungsvorschriften konkretisiert und bezüglich der vorgesehenen Nutzungen nach einzelnen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen differenziert.