Bauvolumen zu gestatten, soweit der Ortsbildschutz und die wohnhygienischen Voraussetzungen dies zulassen". Im Weiteren wurde auf die öffentliche Auflage der Unterlagen zur vorgesehenen Änderung verwiesen. Zu den Auflagetexten zählte unter anderen der revidierte Planungsbericht vom 31. März 2008 mit der erwähnten Ergänzung. Zum Revisionsvorschlag führte der Planungsbericht aus, dass die ehemalige Sägerei ab dem Niveau der Zufahrtsstrasse für die Wohnnutzung und nicht störende Arbeitsaktivitäten geöffnet werden solle. Ansonsten bleibe es bei der bestehenden Regelung, die gewerbliche Nutzungen zulasse.