Am 17. März 2008 genehmigte der Gemeinderat den Planungsbericht mit einer angepassten Formulierung, wonach in der ehemaligen Sägerei ab dem Niveau des Zugangs am F.________weg attraktive Wohnräume entstanden seien, die sich nicht negativ auf das Ortsbild auswirkten, die im Untergeschoss liegenden Räume aber auch weiterhin der Gewerbenutzung vorbehalten bleiben sollten. Dieser Beschluss fiel gemäss dem Protokollauszug18 vor dem Hintergrund bereits stattgefundener und damals noch hängiger Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Verstössen gegen die Bauvorschriften, namentlich betreffend unbewilligte Nutzungsänderungen im ehemaligen Sägereigebäude.