Um zu verhindern, dass weitere Räume zu Wohnungen ausgebaut würden, sei die Wohnnutzung nur ab Niveau der Strasse zu gestatten.17 Am 17. März 2008 genehmigte der Gemeinderat den Planungsbericht mit einer angepassten Formulierung, wonach in der ehemaligen Sägerei ab dem Niveau des Zugangs am F.________weg attraktive Wohnräume entstanden seien, die sich nicht negativ auf das Ortsbild auswirkten, die im Untergeschoss liegenden Räume aber auch weiterhin der Gewerbenutzung vorbehalten bleiben sollten.