Der Gemeinderat hatte den ersten Entwurf eines Planungsberichts für das Mitwirkungsverfahren an seiner Sitzung vom 14. Januar 2008 an die Bauverwaltung zurückgewiesen. Er erwog, für die ohne Bewilligung erstellten Wohnungen im ehemaligen Sägereigebäude sei Besitzstand anzunehmen. Es sei aber störend, wenn widerrechtliches Bauen wegen der verstrichenen Zeit nachträglich legalisiert werde. Um zu verhindern, dass weitere Räume zu Wohnungen ausgebaut würden, sei die Wohnnutzung nur ab Niveau der Strasse zu gestatten.17