c) Der Sinngehalt einer Norm ist durch Auslegung zu ermitteln. Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Bestimmung. Weitere Auslegungselemente, wie Sinn und Zweck der Norm, dem Text zugrunde liegende Wertungen, Bedeutung der Norm im Kontext des Gesetzes und der Rechtsordnung etc. sind dann beizuziehen, wenn der Wortlaut der Norm nicht klar ist und verschiedene Interpretationen möglich sind. Vom klaren, d.h. eindeutigen und unmissverständlichen Wortlaut darf ausnahmsweise abgewichen werden, wenn aus triftigen Gründen anzunehmen ist, dass der Wortlaut nicht den wahren Sinn der Bestimmung wiedergibt.