b) Die Überbauungsvorschriften der ÜO "D.________" enthalten unter Anderem spezifische Vorschriften zu Einzelobjekten in ihrem Perimeter. Art. 22 ÜV regelt gemäss ihrem Titel die "Schreinerei und Sägerei, Parzellen C.________ und G.________". Unter der Marginalie "Sägerei" bestimmt Art. 22 Abs. 2 ÜV: "Im ehemaligen Sägereigebäude (Nr. 4) sind ab Niveau der Zufahrtsstrasse Wohn- und Arbeitsnutzungen sowie Lagerräume gestattet. Für Geschosse unterhalb dieses Niveaus sind nur Arbeitsnutzungen und Lagerräume gestattet. Bauliche Veränderungen sind auf das Innere des Gebäudes beschränkt."