Er hat den angefochtenen Entscheid vom 3. September 2018 am 10. September 2018 auf der Post abgeholt.11 Mit der Beschwerdeeinreichung am 10. Oktober 2018 wurde die Beschwerdefrist gewahrt. Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2. Akzessorische Prüfung der Überbauungsordnung