Diese reichte sie am 13. November 2018 ein. Sie beantragt die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Am 7. Januar 2019 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zu den edierten Akten ein und erklärte, dass er an den in der Beschwerde gestellten Rechtsbegehren festhalte. 9 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/139 6 II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen