11. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 10. Oktober 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauabschlags vom 3. September 2018 und die Erteilung der nachgesuchten Baubewilligung. Eventuell sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurückzuweisen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt der Beschwerdeführer, dass die Parteien zu einer Instruktionsverhandlung zu laden seien, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.