Küchen und andere der Wohnnutzung dienende Einbauten seien bis 31. Dezember 2017 zu entfernen. Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft. 10. Am 16. März 2018 reichte der Beschwerdeführer ein generelles Baugesuch ein betreffend "Zulassung für Wohnnutzung: Gebäude F.________weg ehemalige Schreinerei und Sägerei EG resp. UG z. Teil bestehend". Die Gemeinde forderte ihn mit Schreiben vom 3. April 2018 zur Verbesserung von Mängeln in den Baugesuchsunterlagen auf. Am 7 Vgl. Entscheid des AGR vom 5. Oktober 2016, Vorakten, Hefter Nr. 1. "ÜO D.________ ", pag. 19 S. 2