7. Im Jahr 1999 leitete die Gemeinde ein baupolizeiliches Verfahren ein betreffend die unbewilligte Erstellung von drei Wohnungen und das Anbringen eines Balkons beim ehemaligen Sägereigebäude und im Zwischenbau zur Schreinerei. Mit Verfügung vom 17. Dezember 1999 ordnete sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Zudem erstattete sie eine Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer wegen mehrfachen Bauens ohne Baubewilligung (Art. 50 Abs. 2 BauG).