6. Mit Baugesuch vom 25. Februar 1992 beantragte der Beschwerdeführer eine Bewilligung für den Umbau des Sägereigebäudes in Büro- und Lagerräume (inkl. Toilettenanlagen5). Die Gemeinde erteilte ihm dafür am 15. Juni 1992 die Baubewilligung unter Vorbehalt einer Projektänderung, die am 7. Juli 1992 mit Ausnahme eines Dachflächenfensters genehmigt wurde.6