2. Im Jahr 1979 teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde Zollikofen mit, dass das Werkstattgebäude teilweise an ein Elektrounternehmen untervermietet werde. Mit Schreiben vom 6. Februar 1980 erklärte die Gemeinde, dabei handle es sich nicht um eine baubewilligungspflichtige Umnutzung, da weiterhin ein stilles Gewerbe ausgeübt werde und keine baulichen Veränderungen vorgenommen würden.