Die Beschwerde wurde inhaltlich behandelt. Für das aufwändige Beschwerdeverfahren (Einholen von zwei Fachberichten des AWI und Behandlung von zahlreichen Rügen) wird eine Pauschalgebühr von Fr. 2'100.– erhoben. Aus den Erwägungen ergibt sich, dass der Entscheid mit einer Auflage zum Lärmschutz ergänzt wird. In diesem Punkt gilt die Beschwerdeführerin 1 als obsiegend bzw. der Beschwerdegegner als unterliegend.