b) Der Beschwerdegegner reichte mit Schreiben vom 10. Februar 2019 für den Anschluss der Sägespaltmaschine ans Elektrizitätsnetz einen Sicherheitsnachweis (SiNa) ein.13 Darin bestätigte ein Elektrokontrolleur, dass die elektrischen Installationen für die Maschine nach den gültigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik erfolgten. Die Kritik der Beschwerdeführerin 1, es sei unsicher, ob eine Betriebserlaubnis bestehe, verfängt somit nicht. Von einer erhöhten Brandgefahr wegen Überhitzung kann nicht