Diese Tätigkeit ist offensichtlich zonenkonform und geht nicht über das hinaus, was in dieser Zone verträglich ist. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in der Dorfzone DII sogar Landwirtschaft zugelassen ist, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung noch stärkere Immissionen verursachen kann als die hier umstrittene Holzverarbeitung. Der Antrag, die Anlage sei in die Industriezone zu verlegen, wird daher abgewiesen. 7. Erschliessung RA Nr. 110/2018/137 15