In diesem Punkt ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Weitere Lärmschutzmassnahmen zur Reduktion des Lärms, der durch das Fräsen und Spalten der Holzstämme entsteht, sind nicht ersichtlich oder wären unverhältnismässig. Unverhältnismässig wäre auf Grund der geringen Betriebszeiten etwa der Bau einer Lärmschutzwand. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Sägespalter bereits eingehaust und innwendig mit schallabsorbierendem Material ausgekleidet ist. Hinzu kommt, dass sich die Geräusche des Fräsens ohnehin nur sehr schwer dämmen lassen. Dies folgt aus dem Bericht des AWI vom 17. Dezember 2018.