Weiter führte das AWI aus, dass krumme Stämme nicht verarbeitet werden könnten und die Lärmmessung bei durchschnittlichen Arbeitsvorgängen und -prozessen durchgeführt worden sei. Gestützt auf eine nachträgliche Berechnung hielt das AWI weiter fest, dass der Beurteilungspegel an der Südfassade der Liegenschaft B.________ aufgrund der Umgebungssituation den Planungswert von 60 dB(A) am Tag in der ES III ebenfalls einhalte. Der berechnete Lärmpegel beträgt dort 58.81 dB(A), wie der detaillierten Berechnung des AWI entnommen werden kann. Ebenso eingehalten sind die Planungswerte, wenn die Lärmquelle der Motorkettensäge als eigenständige Lärmphase in die Lärmbeurteilung einbezogen wird.