Für diese Pegelkorrektur betrage der Wert immer 5 dB(A).11 Für die Pegelkorrektur K2 (Hörbarkeit des Tongehaltes) habe es bei der Berechnung der Lärmphasen Abladen und Sägespalter den Wert 2 dB(A) gewählt. Dies, weil der Tongehalt für diese Lärmphasen an beiden Immissionsorten nur schwach hörbar gewesen sei. Für die Lärmphase Fräsen habe kein Tongehalt bestanden. Aufgrund des störenden Geräusches habe es den Maximalzuschlag von 6 dB(A) vergeben. Bei der Pegelkorrektur K3 (Hörbarkeit des Impulsgehaltes) habe es für alle Lärmphasen den Wert 0 dB(A) vergeben, weil keines der Geräusche der Lärmphasen Abladen, Sägespalter und Fräsen impulshaltig sei.