bei der Lärmprognose die Lärmquelle der Motorkettensäge. Diese werde vor dem Sägen und Spalten zur Bearbeitung der Holzstämme eingesetzt, um unförmige Holzstämme zu bearbeiten. Schliesslich beanstandet die Beschwerdeführerin 1, die eingesetzten Werte für die Pegelkorrekturen K1 bis K3 seien nicht nachvollziehbar. Sie verlangt eine neue Lärmmessung und die Erstellung eines Lärmprotokolls. g) In der Stellungnahme vom 7. März 2019 führte das AWI hinsichtlich der Pegelkorrektur K1 aus, dass es sich dabei um die Pegelkorrektur für Anlagen der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft handle. Für diese Pegelkorrektur betrage der Wert immer 5 dB(A).11