d) Die BVE holte auch zur Lärmsituation beim AWI einen weiteren Bericht ein. Dabei wies die BVE das AWI an, eine Lärmmessung durchzuführen. In der Stellungnahme vom 17. Dezember 2018 hielt das AWI fest, zur möglichst störungsgerechten Ermittlung der Belastung am lmmissionspunkt werde der Lärm von Industrie- und Gewerbeanlagen in verschiedenen Lärmphasen unterteilt. Die Holzverarbeitung stelle eine industrielle Anlage dar und umfasse drei Lärmquellen bzw. Lärmphasen. Die erste Lärmquelle umfasse das Abladen der Stämme vom Anhänger mit dem Kran.