Weitere Lärmquellen, namentlich die kettenbetriebene Rampe, das herunterfallende Holz, der Traktor zur Bedienung des Krans und der Luftkompressor, seien nicht in die Lärmbeurteilung eingeflossen. Weiter rügt sie, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Unterstand eine Dämmung von 5 dB(A) bewirke, da der Schall der Anlage beim Immissionspunkt (Wohnhaus B.________) direkt eintreffe. Zudem seien die Schallmessungen der Gemeinde vom 26. März 2018 nicht berücksichtigt worden.