a) Die Beschwerdeführerin 1 stört sich besonders am Lärm, der die Holzverarbeitung verursacht. Sie bemängelt die Lärmbeurteilung, die das AWI im vorinstanzlichen Verfahren vornahm. Sie rügt besonders, in der rechnerischen Prognose sei nur der Lärm berücksichtigt worden, der von der Fräse und Spaltmaschine verursacht werde. Weitere Lärmquellen, namentlich die kettenbetriebene Rampe, das herunterfallende Holz, der Traktor zur Bedienung des Krans und der Luftkompressor, seien nicht in die Lärmbeurteilung eingeflossen.