c) Das AWI hat die Luftschadstoffsituation näher untersucht. Im Bericht vom 17. Dezember 2018 kommt es zum Schluss, dass der zeitliche Anteil der Traktorenemissionen so gering sei, dass alleine davon keine Überschreitung und Übermässigkeit resultiere. Auch hielt es fest, dass das Umlenken der Abgase mit einem Schlauch nicht zu einer wesentlichen Änderung der Immissionssituation in der Nachbarschaft führen würde. Als unverhältnismässig erachtet das AWI schliesslich das Ableiten der Abgase mit einer Absauganlage über das Dach.