b) Wie in der Erwägung 2 erwähnt, wird der Kran vom Traktor hydraulisch angetrieben. Der Traktor steht demzufolge beim Abladen des Holzes in Betrieb. Dessen Emissionen sind somit zum Betrieb zuzählen und nach Art. 4 LRV wenn möglich weiter zu begrenzen. Schadstoffe, welche der Traktor emittiert und wofür Immissionsgrenzwerte bestehen, sind Stickstoffdioxid (NO2) und Kohlenmonoxid (CO). Bei diesen Grenzwerten handelt es sich um Tages- oder Jahresmittelwerte, wie aus dem Bericht vom 17. Dezember 2018 des AWI hervorgeht.