Weitere adäquate Massnahmen seien nicht ersichtlich. Dass über dem Sägeblatt eine Absaughaube installiert werde, so dass der minimal entstehende Staub über das Dach abgeleitet werde, sei nicht üblich und wäre wirtschaftlich kaum tragbar. Das AWI empfiehlt daher, von umfangreichen und kostenintensiven Immissionsmessungen für den Staub abzusehen, da die Grenzwerte für den Staubniederschlag auf Jahresmittelwerten basieren und diese im vorliegenden Fall weit unterschritten würden.