Mit dem Sägespalter werden die Stämme zuerst gefräst und anschliessend gespalten. Das verarbeitete Brennholz wird danach mit einem Förderband in Behälter abgeführt. 3. Staub a) Die Beschwerdeführerin 1 befürchtet, die Holzverarbeitung führe zu störenden Staubimmissionen bei den Nachbarliegenschaften. Besonders befürchtet sie, dass sich der Sägestaub auf der Fotovoltaikanlage der Beschwerdeführenden 2 und 3 ablagere, wodurch Ertragseinbussen entstünden.