a) Umstritten ist der Bauentscheid der Vorinstanz vom 19. September 2018. Dieser umfasst zwei Unterstände für eine Holzbearbeitungsmaschine (Fräse und Spaltmaschine), eine Abgrabung für ein ca. 50 m2 grosses Holzlager sowie einen ca. 21 m2 grossen Lagerplatz für 12 bis 18 "Big-Packs" mit Brennholz. Den Akten zufolge steht der Sägespalter in einem dreiseitig geschlossenen ca. 5 m langen, 2 m breiten und 2.73 m hohen Unterstand. Dieser befindet sich auf der Nordseite der Liegenschaft E.________weg 5. Geplant ist eine Verlängerung des Unterstands um ca. 4.50 m, so dass auch das Förderband und die Holzbehälter innerhalb des Unterstands liegen.