In der Stellungnahme vom 17. Januar 2019 beantragten sie erneut die Aufhebung des angefochtenen Bauentscheids der Gemeinde und die Erteilung des Bauabschlags. Darin machten sie geltend, ihre Mietwohnungen seien besonders stark vom Lärm betroffen. Zudem rügten sie, der Sägestaub der Holzverarbeitung lagere sich auf ihrer Fotovoltaikanlage ab, was zu Ertragseinbussen führe. Damit haben die Beschwerdeführenden 2 und 3 ihren Beschwerdewillen und ihre Absicht, sich am Beschwerdeverfahren zu beteiligen, mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie haben zusammen mit der Beschwerdeführerin 1 und Herrn A._____