a) Angefochten ist ein Bauentscheid. Nach Art. 40 BauG3 können Bauentscheide innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist somit für die Beurteilung der Beschwerde gegen den Bauentscheid der Gemeinde Roggwill zuständig.